Internationales Steuerrecht
Dieser Spezialbereich des Steuerrechts behandelt im wesentlichen grenzüberschreitende Sachverhalte, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Unser Geschäftsführer und Fachberater für internationales Steuerrecht hilft Ihnen hier bei folgenden Fragestellungen:
- Grenzüberschreitende Tätigkeiten inländischer Gesellschaften
- Steuerliche Betreuung von Warenlagern ausländischer Unternehmen
- Koordination und vollständige Abwicklung von Unternehmensgründungen durch ausländische Gesellschaften in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten.
Dies beinhaltet:- Beratung zu allen Fragen bezüglich der Rechtsform und der einzuhaltenden Vorschriften
- Begleitung zum Notartermin
- Erstellung von Gesellschafterverträgen, Arbeitsverträgen und Unternehmenssatzungen durch die interfides Huber-Sierk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Erstellung von Reportings für die ausländische Konzernmutter in diversen Sprachen
- Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamts
- Dokumentation der Verrechnungspreise
- Betreuung von Betriebsstätten in Deutschland, inkl. Baubetriebsstätten, Montagebetriebsstätten und Vetreterbetriebsstätten
- Beantragung von Freistellungsbescheinigungen für Abzugssteuern auf Gewinnausschüttungen und Lizenzzahlungen