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Bauunternehmen

Von der Bauabzugssteuer hin zu den reverse-charge Regelungen kennt das Steuerrecht eine Reihe von Spezialvorschriften für Bauunternehmer

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Da wir eine Vielzahl von Unternehmen der Baubranche betreuen, sind wir mit den steuerlichen Anforderungen an die Branche vertraut.

Wir beraten Sie hier unter anderem zu den folgenden Themen:

  • Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigung
  • Reverse-Charge und Formular USt-1 TG
    • Rechnungsstellung an Ihre Kunden: „mit oder ohne Umsatzsteuer?“
    • Rechnungserhalt von Subunternehmen: „mit oder ohne Umsatzsteuer?“
  • Soka-Bau

Für ausländische Unternehmen prüfen wir außerdem

  • ob durch das Bauvorhaben in Deutschland eine Betriebsstätte begründet wird und
  • ob sich durch das Bauvorhaben in Deutschland umsatzsteuerliche Pflichten ergeben.

In Kooperation mit unserer Anwaltskanzlei interfides Huber-Sierk Rechtsanwaltsgeselschaft mbH können wir darüber hinaus Beratung zu Themen wie Haftungsrisiken bei der Beauftragung von Subunternehmern und Mindestlohn anbieten.

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