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Online Marktplätze

Für ausländische Unternehmer kann der Verkauf von Waren über Plattformen wie Amazon umsatzsteuerliche Pflichten in Deutschland auslösen

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Verkaufen Sie Waren in Ländern der Europäischen Union, löst dies oftmals eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in dem jeweiligen Mitgliedsland aus.

Die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland kann dabei z.B. durch folgende Fallkonstellationen begründet werden:

  • Die Plattform, über welche Sie die Ware versenden, bietet ihnen ein Lager in Deutschland an, in welchem die Ware zwischengelagert wird. Wird die Ware dann aus diesem Lager in Deutschland an einen Privat- oder Firmenkunden mit Sitz in Deutschland oder der EU verkauft, unterliegt dieser Verkauf dem deutschen Umsatzsteuerverfahren.
  • Sie versenden von Ihrem Standort aus Ware nach Deutschland an private Abnehmer. Sofern Sie hier die Lieferschwelle von aktuell 100.000 € (stand 14.01.2019) überschreiten, unterliegen auch diese Lieferungen der deutschen Umsatzsteuer.

Wir bieten Ihnen hierzu die folgenden Leistungen an:

  • Beantragung der Umsatzsteuernummer
  • Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • Umsatzsteuervoranmeldung & Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Laufende Beratung

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